EuGH: Französische Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Erhebung von französischer Quellensteuer auf Dividendenzahlungen französischer Gesellschaften an ausländische Investmentfonds gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Nach der französischen Steuerregelung unterliegen die Dividenden, die an nicht in Frankreich ansässige Investmentfonds ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer von 25 %, während solche Dividenden nicht besteuert werden, wenn sie an einen französischen Investmentfonds ausgeschüttet werden.

 

Zehn belgische, deutsche, spanische und US-amerikanische Investmentfonds hatten gegen diese Bestimmung vor französischen Gerichten geklagte. Ein französisches Gericht legte dem EuGH dann die entsprechende Frage zu Berurteilung vor.

 

Die betroffenen Investmentfonds können nun vom französischen Fiskus die Erstattung der einbehaltenen Quellensteuer verlangen - soweit die Antragsfristen noch laufen bzw. offen gehalten wurde.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche