Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuer bei Ebay-Verkäufen durch Privatpersonen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil festgelegt, wann Privatverkäufer bei "ebay" als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass bei den Verkäufen zwingend Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist - es sei denn, es greifen Ausnahmebestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (insbes. Kleinunternehmerregelung).

 

Privatpersonen, die im größeren Umfang, d.h. wiederholt und über einen längeren Zeitraum, Verkaufsgeschäfte bei "ebay" tätigen, sollten sich daher von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen, um steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.

 

Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Prüfung durch die Steuerfahndung. Es kann daher erwartet werden, dass in Zukunft die Steuerfahndung im Hinblick auf dieses Urteil von "ebay" und ähnlichen Handelsplattformen die Herausgabe entsprechender Daten verlangen wird, um festzustellen, ob/welche Personen in einem "umsatzsteuerpflichtigen Umfang" Verkäufe tätigen.

 

 

 

Einer Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht bedarf es, weil es nach der Rechtsprechung des BFH im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen ist, ob die Voraussetzungen einer nachhaltigen Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG erfüllt sind. Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals.

 

Eine abstrakte Beurteilung ist daher sehr schwierig möglich, entscheidend sind die Verhältnisse im konkreten Einzelfall. Um diese festzustellen, bedarf es einer Einzelfallberatung durch einen versierten Fachanwalt.

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