Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafe wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe wegen Schmuggels (und Beihilfe zur Steuerhinterziehung) in Millionenhöhe aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurück verwiesen (siehe auch unsere Mitteilung vom 18.05.2012).

 

Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesgerichtshof (erneut) darauf hingewiesen, dass auch beim Schmuggel die Rechtsprechung der BGH zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu beachten ist. Das heisst, dass bei derartigen Schadenshöhen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich ist und eher die Ausnahme darstellt.

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