BGH verschärft erneut Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH), der für sämtliche Revisionen (der "schweren" Kriminalität) aus dem Bereich der Steuerhinterziehung zuständig ist, hat erneut seine Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft. Der BGH bezeichnet sein Urteil selbst als "Fortführung" (im Sinne einer Fortentwicklung) seiner bisherigen Rechtsprechung.

 

Nach einem heute veröffentlichten Urtei des BGH ist bei einer Steuerhinterziehung immer auch der insgesamt dadurch entstandene Hinterziehungsschaden in den Blick zu nehmen. Dies soll insbesondere gelten, wenn eine von mehreren Hinterziehungstaten als "besonders schwere Steuerhinterziehung" (EUR-50.000-Schwelle) gilt. In solch einem Fall soll bei der Bildung der Gesamtstrafe der gesamte durch den Täter verursachte Steuerschaden (zu Ungunsten des Täters) berücksichtigt werden - auch wenn die anderen Steuerhinterziehungstaten die EUR-50.000-Schwelle nicht überschreiten!

 

Durch die Zusammenrechnung der Einzeltaten werden Gesamtschadenssummen erreicht, die sehr schnell in Strafbereiche über 2 Jahre Freiheitsstrafe führen können.

 

 

 

 

Die neue Rechtsprechung steht im Widerspruch zu der bisher üblichen Vorgehensweise bei der Berurteilung von Steuerhinterziehungstaten: Es wurde auf die einzelne Tat und den durch diese Tat verursachten Steuerschaden abgestellt. Formaljuristisch bleibt der BGH auch mit seinem neuen Urteil bei dieser Sichtweise - faktisch führt sie aber zu einer Aufsummierung aller durch den Täter verursachten Steuerschäden.

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