Umsatzsteuer: Unternehmer behält Vorsteuerabzug auch wenn der Rechnungsaussteller Unregelmäßigkeiten begangen hat
- Details
- Erstellt am Freitag, 22. Juni 2012 13:58
Für jeden Unternehmer ist die Möglichkeit der Erstattung der Vorsteuer aus Rechnungen die ihm gestellt werden, integraler Bestandteil seiner Geschäftstätigkeit. Kommt es beim Vorsteuerabzug zu Problemen, so kann dies die Existenz seines Betriebes bedrohen. Relativ "hifllos" ist der Unternehmer, wenn die Probleme beim Vorsteuerabzug durch Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers verursacht worden sind, den naturgemäß sind die dann die Einflussmöglichkeiten (=Heilungsmöglichkeiten) des Unternehmers beschränkt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun (erneut) entschieden, dass Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers im Grundsatz nicht dazu führen, dass der die Rechnung empfangende Unternehmer seine Vorsteuerabzugsberechtigung aus dieser Rechnung verliert!
Erste Grundvoraussetzung ist allerdings, das die Rechnung formal korrekt ist, also die erforderlichen Rechnungsangaben (Adresse, Datum, Leistungszeit etc.) enthält UND die Lieferungen/Leistungen auch tatsächlich wie in den Rechnungen angegeben, ausgeführt worden sind. Weiterhin kann sich der Unternehmer, der sich wissentlich an einer Steuerhinterziehung des anderen beteiligt nicht auf eine Vorsteuerabzug aus den Rechnungen berufen.
Auf der anderen Seite ist der Unternehmer nur zu begrenzten Nachforschungspflichten im Hinblick auf seinen Geschäftspartner verpflichtet. Der EuGH betont, dass es primär Aufgabe der Steuer- oder Strafbehörden ist, Kontrollen durchzuführen und Unregelmäßigkeiten oder Steuerstraftaten aufzudecken. Die Behörden können diese Aufgaben nicht auf die Steuerpflichtigen übertragen und diesen dann wegen mangelhafter Erfüllung dieser Aufgabe den Vorsteuerabzug verweigern!
Führt der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer aus der Rechnung nicht an das Finanzamt ab, so führt dieser Umstand nicht dazu, dass der Abnehmer seine Vorsteuerabzugsberechtigung verliert.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme