EuGH: Ausschlussfrist bei Mehrwertsteuererstattung zulässig
- Details
- Erstellt am Montag, 25. Juni 2012 13:00
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.06.2012 entschieden, dass die 6-Monats-Frist für die Stellung des Antrages auf Erstattung der Mehrwertsteuer zulässig ist.
Ausländische Unternehmer können sich im Inland in Rechnung gestellt und gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen vom deutschen Finanzamt erstatten lassen. Gleiches gilt für deutsche Unternehmen, die im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben. Die Erstattung beruht auf einer entsprechenden EU-Richtlinie, die eine Frist für die Stellung des Erstattungsantrages vorsieht, nämlich: spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuerbeträge angefallen sind. Selbstverständlich(!) kommt es immer wieder zur verspäteten Einreichung von Anträgen bzw. zur Einreichung unvollständiger Anträge, die dann erst nach Ablauf der Frist vervollständigt werden.
Mit einem solchen Fall (Antragsvervollständigung nach Fristablauf) hatte sich der EuGH auf Anfrage eines italienischen Gerichts zu befassen und entschieden, dass die Antragsfrist eine Ausschlussfrist darstellt, welche auch nicht verlängert werden kann.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung