Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Werte stehen auf dem Spiel. In Gesellschafterstreitigkeiten entscheidet oft die Schnelligkeit über den Ausgang. Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, hat die besten Chancen, den Konflikt für sich zu entscheiden. Besonders häufig eskalieren diese Streitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren, die mit hoher Geschwindigkeit geführt werden. In diesen Situationen zählt jedes Detail. Wer schneller reagiert, setzt die Weichen für den gesamten Verlauf des Konflikts. Warum wir? Seit über 20 Jahren sind wir auf Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht kombinieren tiefgehende rechtliche Expertise mit erprobten Strategien aus der Praxis. Wir wissen, wie diese Verfahren wirklich laufen – und wie man sie gewinnt. Unser Erfolgsgeheimnis: ✅ Schnelles & gezieltes Vorgehen – Zeit ist Ihr größter Gegner. ✅ Strategische Weitsicht – Wir denken voraus und nicht nur kurzfristig. ✅ Pragmatische Lösungen – Verhandlung oder Prozess? Wir wählen den besten Weg. Die gesetzlichen Regelungen sind oft vage und lassen viel Spielraum für Interpretationen. Hier zählt Erfahrung – und wir wissen, welche Schritte wann entscheidend sind. Ihr Vorteil: Klare Strategie, entschlossenes Handeln Wir verstehen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Ziele konsequent verfolgt – mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Handeln Sie jetzt – lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen! Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch und sichern Sie Ihre Position.

Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich

Gesellschafterstreitigkeiten sind oft existenziell – es geht um Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Konsequenzen. In solchen Auseinandersetzungen entscheidet nicht selten die Schnelligkeit des Handelns über den Ausgang des Verfahrens. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt und strategisch klug agiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil. Besonders häufig werden Gesellschafterstreitigkeiten in sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren ausgetragen. Diese Verfahren sind von hoher Dynamik geprägt und erfordern ein schnelles, gezieltes Vorgehen. Hier zählt jedes Detail – wer schneller reagiert, kann oft die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf des Konflikts stellen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit spezialisiert. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und verfügen nicht nur über umfassendes theoretisches Wissen, sondern auch über langjährige, praktische Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. In zahlreichen Fällen haben wir erstklassige Ergebnisse erzielt – sei es durch geschickte Verhandlungsführung oder konsequente gerichtliche Maßnahmen. Ein weiteres Problem in Gesellschafterstreitigkeiten ist die unbestimmte und allgemeine gesetzliche Regelung. Die gesetzlichen Vorgaben lassen viel Spielraum für Interpretationen, weshalb es entscheidend darauf ankommt, zu wissen, wie solche Verfahren in der Praxis gehandhabt werden. Erfolg hat hier nur, wer über das nötige Praxiswissen verfügt und genau weiß, welche Schritte wann eingeleitet werden müssen. Wir wissen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Ziele konsequent verfolgt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, schnell und effektiv zu handeln – mit dem klaren Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Durchsetzungskraft. Kontaktieren Sie uns, um sich frühzeitig rechtlich abzusichern und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers

Seit Jahrzehnten ist die Auswechselung des GmbH-Geschäftsführers kurz vor dem Eintritt der Insolvenz sehr beliebt. Diese Übertragung des Geschäftsführeramtes auf einen neuen Geschäftsführer soll natürlich die erheblichen Haftungsrisiken des bisherigen Geschäftsführers bis zum „offiziellen“ Eintritt der Insolvenz eliminieren. Unstrittig haftet der alte Geschäftsführer noch für die während seiner Amtszeit verursachten Schäden. Wie der Bundesgerichtshof jedoch in einer Entscheidung aus Juli 2024 betont, kann der alte Geschäftsführer auch noch für die Schäden haften, die nach seinem Ausscheiden entstehen: Entscheidend ist nämlich, wann das erste Mal ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen. Fällt der Zeitpunkt (noch) in die Amtszeit des alten Geschäftsführers, so hat er mit dem Versäumen der Antragstellung den „Grundstein“ für alle folgenden Schäden gelegt. Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers unterbricht diesen Zurechnungszusammenhang nicht. Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahre auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts tätig und berät Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter gerne in entsprechenden Konfliktlagen.

Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften stellt sich immer die Frage, ob diese für ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Wird die Sozialversicherungspflicht übersehen oder falsch beurteilt, so wird dies in der Praxis erst Jahre später (durch eine Prüfung der Sozialbehörden) bemerkt: Die Sozialbeiträge zuzüglich Zinsen/Säumniszuschläge sind in diesem Fall nachzuzahlen und gehen betragsmäßig zumeist in die Tausende. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht spielen nicht nur die Verträge und Beschlüsse der Gesellschaft, sondern auch die Eintragungen im Handelsregister und die dort hinterlegten Dokumente, insbesondere die Gesellschafterliste. Im Rahmen unserer Tätigkeit stellen wir immer wieder fest, dass diese „Dokumente“ nicht miteinander übereinstimmen. Hieraus ziehen die Sozialversicherungsbehörden ihre Vorteile. Im Vorgriff auf Sozialversicherungsprüfungen untersuchen wir die Vertrags- und Registerlage und geben Empfehlungen für die korrekte Gestaltung. Für entsprechende Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

Strafrecht: Encro-Chat-Daten verwertbar?

Erstmals hat sich das höchste deutsche Strafgericht mit einem Aspekt der Verwertung der sogenannten EncroChat-Daten in einem Strafverfahren beschäftigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält nach einer ersten Einschätzung die (im Ausland gesammelten) Daten für verwertbar. Zur Begründung verwies der BGH auf die bereits von anderen deutschen Gerichten festgestellte Verwertbarkeit, ohne jedoch selbst eine konkrete Begründung zu liefern. Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen Strafsenate am BGH zu dieser Frage positionieren. Darüber hinaus sind auch noch Verfassungsbeschwerden bei Bundesverfassungsgericht und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Fraglich ist allerdings, wann mit Entscheidungen dieser höchsten Gericht zu rechnen ist, bis dahin geben die nationalen Strafgerichte die Marschrichtung vor.

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsanwalt Korts hat aktuelle Informationen zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen zusammengefasst.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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