GoBD – Finanzämter prüfen verstärkt Kassenbuchführung
GoBD – „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, so lautet das „neue“ Schreckenswort in der Betriebsprüfung. Zwar gelten die Grundsätze bereits seit dem 01.01.2015, doch naturgemäß zeigen sich die ersten Auswirkungen erst bei nunmehr laufenden Betriebsprüfungen, welche die Veranlagungszeiträume ab 2015 mit einschließen. Mit den GoBD wollte die Finanzverwaltung zum einen intern an das elektronische Zeitalter aufschließen (Stichwort: elektronische Betriebsprüfung, Prüfungssoftware etc.), zum anderen wollte die Finanzverwaltung sicherstellen, dass auch im elektronischen Zeitalter die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) auf elektronische Unternehmensdaten Anwendung finden. Zu diesem Zweck wurde über die GoBD eine umfangreiche Pflicht zur Dokumentation und revisionssicheren Speicherung von elektronischen Unternehmensdaten eingeführt und wurde diese Pflicht auch auf elektronische „Vor- und Nebensysteme“ ausgedehnt. Diese umfangreichen Speicherungspflichten bzw. die vermeintlichen Verstöße hiergegen bilden aktuelle Einfallstore für die Betriebsprüfung, um insbesondere die Ordnungsgemäßheit der Kassenführung anzugreifen. Dies führt zu großer Unsicherheit bei den Steuerpflichtigen, nicht nur was die Altjahre (ab 2015) angeht, sondern auch die aktuelle Buchhaltung. Da noch keine Rechtsprechung zu den GoBD existiert, ist der Steuerpflichtige auf die Erfahrung und die Kenntnisse des Beraters auf dem Feld der Buchführung und der Begleitung von Betriebsprüfungen angewiesen. Da wir ständig (streitige/konfrontative) Betriebsprüfungen begleiten, geben wir Steuerpflichtigen oder deren Steuerberater gerne Hilfestellung oder ergänzende Begleitung in diesem Verfahrensstadium.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme