BGH: Rechtsprechungsänderung bei § 266a StGB!?
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Urteil eine Änderung seiner Rechtsprechung betreffend § 266a StGB (Hinterziehung von Sozialabgaben) in Aussicht gestellt. Die Änderung könnte insbesondere Entleihern von (Zeit)Arbeitnehmern oder die Beschäftigung von (scheinselbständigen) Subunternehmern betreffen. Nach dem bisherigen Verständnis des BGH war es für eine Strafbarkeit nach § 266a StGB ausreichend, wenn der „Arbeitgeber“ die Tatsachen kannte, die ihn bei korrekter rechtlicher Würdigung zum Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne machten – ob er seine Arbeitgeberstellung aber tatsächlich erkannt oder für möglich gehalten hat, war unerheblich. Nunmehr erwägt der BGH, dass für die Erfüllung des (subjektiven) Tatbestandes des § 266a StGB auch erforderlich ist, dass der „Arbeitgeber“ seine Arbeitgeberstellung erkennt, er die bekannten Tatsachen also juristische korrekt bewertet. Unterliegt der „Arbeitgeber“ diesbezüglich eines Irrtums, so soll dieser Irrtum nunmehr vorsatzausschließend (sogenannter Tatbestandsirrtum) sein. Dann käme theoretisch nur noch eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit in Betracht, § 266a StGB kennt jedoch keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme