Corona und Cum/Ex-Urteil
Aufgrund der aufkommenden organisatorischen Einschränkungen im Justizwesen durch das Corona-Virus soll das Urteil in dem ersten Cum/ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn schon in dieser Woche (12. KW) fallen. Zur Vergegenwärtigung: Angeklagt sind zwei ehemalige britische Börsen- bzw. Fondshändler, die für einen Gesamtschaden in Höhe von ca. EUR 420 Mio (mit)verantwortlich sein sollen. Die Angeklagten haben bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht jeweils Geständnisse abgelegt und umfangreich zu den damaligen Vorgängen und den beteiligten Personen und Banken ausgesagt. Zu dem Gerichtsprozess wurden auch verschiedene Banken bzw. deren Tochtergesellschaften "beigeladen", um im Fall der Verurteilung der beiden Angeklagten auch diese als Mitverantwortliche in Haftung zu nehmen. Nachdem der Vorsitzenden Richter vor ca. 2 Wochen angedeutet hat, dass er eine Verurteilung der beiden Angeklagten für wahrscheinlich hält und ebenso eine Haftung der "beigeladenen" Banken/Fonds, wurden von letzteren noch einige ergänzende Beweisanträge gestellt. Das Gericht will diese Beweisanträge aber wohl im Urteil verwerfen. Von dem Urteil des Landgerichts Bonn dürfte eine Signalwirkung in strafrechtlicher wie auch in steuer(haftungs)rechtlicher Hinsicht ausgehen. Insbesondere Banken/ihre Tochtergesellschaften und deren Verantwortliche dürften sich nunmehr ernsthaften Haftungsfragen ausgesetzt sehen. Ferner dürfte eine Verurteilung durch das LG Bonn den Staatsanwaltschaften in den noch laufenden Ermittlungsverfahren erheblichen Rückwind verschaffen. Von Ermittlungsverfahren Betroffene sollten sich daher schon jetzt ihre Verteidigungsstrategien aktualisieren. Für steuerliche oder strafrechtliche Zweitmeinungen stehen wir gerne zur Verfügung.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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