Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Steuerpflichtigen erheblich gestärkt. Konkret ging es um die steuerliche Berücksichtigung eines Aufwands aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage. Die Beschwerdeführerin war mit ihrer Klage vor dem Finanzgericht gescheitert, und der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der BFH begründete dies damit, dass sie nicht hinreichend dargelegt habe, welche konkreten Vorteile sich für sie ergeben würden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Steuervorschrift als verfassungswidrig einstuft. Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine unzulässige Hürde und entschied, dass diese Anforderung des BFH gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verstößt. Es stellte klar, dass von Steuerpflichtigen nicht verlangt werden kann, eine detaillierte Prognose darüber abzugeben, wie das Bundesverfassungsgericht über eine Norm entscheiden und welche gesetzgeberischen Maßnahmen daraufhin ergriffen werden könnten. Eine solche Vorhersage sei selbst für Gerichte kaum möglich und dürfe daher nicht von den Klägern verlangt werden. Für Steuerpflichtige und Steuerberater bedeutet diese Entscheidung eine erhebliche Erleichterung bei Klagen gegen möglicherweise verfassungswidrige Steuerregelungen. Insbesondere in Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren vor dem BFH sind die Anforderungen nun deutlich gesenkt. Steuerpflichtige müssen nur noch darlegen, dass eine Steuernorm zu ihren Lasten verfassungswidrig ist – eine detaillierte Prognose über die Konsequenzen einer Verwerfung der Norm ist nicht mehr erforderlich. Damit steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage, da die bisherige hohe Hürde zur Zulassung von Beschwerden gesenkt wurde. Als Fachanwälte für Steuerrecht mit über 20 Jahren Erfahrung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir vertreten Steuerpflichtige und Steuerberater in solchen Verfahren und setzen uns engagiert für Ihre steuerlichen Interessen ein. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir prüfen Ihre Erfolgschancen!

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