Finanzgericht Baden-Württemberg: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Vaters, inclusive Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr
Wie erst heute bekannt wurde, hat das FG Baden-Württemberg am 06.10.2005 entschieden, dass der Erbe (hier: Sohn) auch für die hinterzogenen Steuern des Erblasser (hier: Vater) hafte. Bekanntermassen haften Erben als Rechtsnachfolger für die *normalen* Steuerschulden des Erblassers. Oft wird jedoch behauptet, dass dies nicht für vom Erblasser hinterzogene Steuern gelte, da die Steuerhinterziehung schliesslich nicht die Tat des Erben, sondern diejenige des Erblassers gewesen sei. Bisher ist jedoch noch nie ein Fall mit dieser Argumentation erfolgreich gewesen. Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg war daher keine große Überraschung. Wer also sich und seinen potentiellen Erben solche Erschwernisse ersparen will, sollte sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die rechtlichen Möglichkeiten der Legalisierung seines verschwiegenen Vermögens beraten lassen. Wir beraten Sie gerne!
Dieser Rat gilt umso mehr, als dass mit der nunmehr möglichen Kontenprüfung durch die deutschen Finanzämter, die Gefahr der Aufdeckung bisher nicht erklärter Einkünfte besteht.
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