Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht

Der wegen Cum-Ex-Geschäften aus der Schweiz ausgelieferte und im Jahre 2022 in Bonn wegen Steuerhinterziehung verurteilte Hanno Berger ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung gescheitert. Hanno Berger hatte wohl insbesondere moniert, dass hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Taten unterschiedliche Rechtsauffassungen beim Bundesfinanzhof und beim Bundesgerichtshof bestehen würden und diese Divergenz zuerst durch ein Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe geklärt werden müsse. Ferner monierte Berger, dass er in Deutschland nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilte werden dürfe, weil die Schweiz ihn nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern "nur" wegen "schweren Betruges" ausgeliefert habe. Das Bundesverfassungsgericht wies alle Beschwerdepunkte von Herrn Berger wegen ungenügender Begründung seiner Beschwerdeschrift zurück. Gegen Hanno Berger läuft noch ein weiteres Strafverfahren in Hessen wegen weiterer Cum-Ex-Geschäfte. Wenn Sie eine zielführende und bestmögliche Beratung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts suchen, dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung aus fast 30 Praxis-Jahren Steuerrecht/Steuerstrafrecht zur Verfügung!

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