Steuerabkommen mit der Schweiz liegt auf Eis: Deutschland will nachverhandeln
Das Steuerabkommen mit der Schweiz, welches insbesondere die (strafbefreiende) pauschale Versteuerung von bisher verschwiegenem Kapitalvermögen zum Gegenstand hat, soll von deutscher Seite aus nachverhandelt werden. Bundesfinanzminster Schäuble konnte die SPD-geführten Bundesländer bei einem Treffen am 15.03.2012 nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen in der jetzige Fassung bewegen - aufgrund der Stimmverhältnisse im Bundesrat kann das Abkommen aber ohne Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer nicht abgeschlossen werden.
Die Schweiz hat in der Vergangenheit allerdings bereits verlauten lassen, dass sie nicht in Nachverhandlungen eintreten werden. Auf der anderen Seite haben die Finanzminister der SPD-geführten Bundesländer erklärt, dass sie dem Abkommen nur zustimmen werden, wenn es zu signifikanten Änderungen kommt.
Erschwerend kommt hinzu, dass nunmehr die Zeit für Nachverhandlungen knapp wird, den im Jahr 2013 stehen in Deutschland Bundestagswahlen an. Auch erscheint fraglich, ob SPD, Grüne etc. (selbst wenn die Nachverhandlungen zu einem Ergebnis führen sollten) im Vorwahlkampf einem derart "heissen Eisen" im Bundesrat ihre Zustimmung erteilen werden und damit der Bundesregierung damit auch noch ein "Erfolgserlebnis" bescheren werden.
Ob und wann das Abkommen in Kraft tritt, ist daher sehr schwer zu prognostizieren.
Steuerpflichtige, die von diesem Problemkreis betroffen sind, sollten sich auf weitere Monate/Jahre der Unsicherheit einstellen und in Erwägung ziehen, ob sie nicht doch den Weg der strafbefreienden Selbstanzeige beschreiten sollten.
Sehr gerne beraten wir Sie in einem vertraulichen Gespräch über Voraussetzung, Durchführung und Ergebnis einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO.
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