Erbschaftsteuergesetz bleibt unverändert - vorerst!
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten die Reform des Erbschaftsteuerrechts im Jahre 2009 verteidigt. Die Kleine Anfrage bezog sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer". In seinem Gutachten äußerte sich der Beirat sehr kritisch zu der Reform der Erbschaftsteuer.
Der Beirat bemängelte unter anderem, dass die Gefahr besteht, dass die neue Regeln dazu missbraucht werden könnten, Privatvermögen "steuerschonend" zu vererben, indem man es in Betriebsvermögen umwandelt. Ferner bezweifelte der Beirat, dass es in der Vergangenheit durch das damalige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zur Existenzbedrohung von Familienunternehmen im Erbfall gekommen ist (Ein Hauptargument bei der Reform des Gesetzes.). Das
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage die Bedenken des Beirats zurück und verweist ferner darauf, dass seit der Reform im Jahre 2009 noch zu wenig Zeit vergangen sei, um zuverlässige Aussagen über Missbräuche des Gesetzes treffen zu können. Zu einer Änderungen wird es unter dieser Bundesregierung daher nicht kommen, jedoch stehen 2013 Neuwahlen an und die Opposition neigt bereits jetzt einer Erhöhung der Steuersätze zu.
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