Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur liegt vor
Zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (-DBA-) mit der Republik Singapur vom 28. Juni 2004 liegt nunmehr ein Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes vor. Das Abkommen ersetzt das alte DBA-Singapur vom 19. Februar 1972. Neben dem Text des Abkommens beinhaltet das Gesetz das Protokoll und die Denkschrift zu diesem Abkommen. Das Abkommen mit der *Schweiz Asiens* ist von großer Wichtigkeit für den deutschen Fiskus. Das Abkommen betrifft alle wichtigen Bereich, wie z.B. die Besteuerung von Zinsen / Zinseinkünften oder Unternehmensgewinnen. Das Abkommen wird auch Bedeutung für Fragen hinsichtlich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafrecht allgemein haben. Eine genauere Analyse der Neuerungen und Folgen des DBA wird an dieser Stelle erfolgen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
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