BFH: Bedeutsame Änderung bei internationaler Konzernfinanzierung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich sein Urteil vom 27. Februar 2019 I R 73/16, veröffentlicht. Das Urteil wird erhebliche Folgen für die grenzüberschreitenden Finanzierung von Unternehmen zur Folge haben, denn der BFH hat seine bisherige Rechtsansicht zur Absicherung von Finanzierungen innerhalb von verbundenen Unternehmen geändert: Nach bisheriger Rechtsprechung wurde es als zulässig erachtet, wenn Konzerngesellschaften grenzüberschreitend untereinander Darlehen vergeben und für diese keine Sicherheiten vereinbaren. Nunmehr betrachtet der BFH diese Gestaltung als unüblich (nicht fremdüblich). Als Konsequenz ist es zulässig, dass die Finanzämter gemäß § 1 Absatz 1 AStG den Ausfall dieses Darlehens nicht als gewinnmindernd anerkennen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen zwischen den beiden beteiligten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Regelung wie in Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen besteht. Entgegen der früheren Rechtsprechung des BFH sperrt Art. 9 Absatz 1 OECD-MustAbk die Bestimmung des § 1 Absatz 1 AStG NICHT (mehr).

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