Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat spielt die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch die Ermittlungsbehörden eine nicht unerhebliche Rolle, sowohl im Hinblick auf die Verteidigungstaktik als auch in praktischer Hinsicht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führt in ca. 75% der Fälle zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen/Sicherstellungen. In der Regel beschlagnahmen die Ermittlungsbehörden sämtliche Geschäftsunterlagen (und darüber hinaus). Für den Unternehmer hat dies oft zu Folge, dass ihm alle bzw. wichtige Unterlagen für die Fortführung seines Betriebes fehlen. Zum Teil benötigt der Unternehmer die Originale der Unterlagen. Damit entstehen zwei Streitpunkte: Kann der Unternehmer die Originale herausverlangen und reichen den Ermittlungsbehörden Kopie der Original und/oder kann der Unternehme verlangen, dass ihm auf Kosten der Ermittlungsbehörden Kopien aller beschlagnahmten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu diesem umstrittenen Fragen im August 2024 eine Entscheidung getroffen: Danach gilt auch im Beschlagnahmerecht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Im Grundsatz hat daher der Unternehmer ein Recht auf Herausgabe der Originale, wenn es für das Ermittlungsverfahren ausreichend ist, dass Kopie in der Ermittlungsakte verbleiben. Die Herstellung der Kopie erfolgt in der Regel durch die Ermittlungsbehörden gegen entsprechende Kostenerstattung. Alternativ kann dem Verteidiger erlaubt werden, die Akten einzusehen und (auf seine Kosten) Kopie von den Unterlagen zu fertigen. Werden beiden Möglichkeiten von dem Beschuldigten (ohne nähere Begründung) abgelehnt bzw. nicht wahrgenommen, so geht dies nach Ansicht des Gerichts "zu seinen Lasten".Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.
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