Praxisfall: Steuerschaden TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
Einer unserer Praxisfälle zeigt, dass auch bei vermeintlich übergroßen Steuerschäden durch die richtige Verteidigungsstrategie noch alles zum „Guten“ gewendet werden kann: Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten eine Steuerhinterziehung in Höhe von fast TEUR 800 vor, welche in einem von ihm geführten Konzern erfolgt sein soll. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, obwohl erkennbar war, dass die Ermittlungsakten den komplexen Sachverhalt nicht vollständig erfasst hatten. Durch entsprechend intensive Vorbereitung konnten unsere Rechtsanwälte in der gerichtlichen Hauptverhandlung nachweisen, dass es sich bei der vermeintlichen Steuerhinterziehung um eine unglückliche Verkettung von Verbuchungsfehlern handelte, für welche der Mandant strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden kann. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Strafverfahren daraufhin gegen Zahlung von EUR 3.000,-- ein! Der Mandant ist damit nicht vorbestraft. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung angestrebt.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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