Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verkündet
Am 18.07.2025 wurde im Bundesgesetzblatt das große Steuergesetz der Bundesregierung zur Förderung des Standorts Deuschland verkündet. Es enthält ganz entscheidende Verbesserungen im steuerlichen Bereich. Insbesondere einen sogenannten "Investitions-Booster": 1. Degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG) auf bis maximal 30% ab 30.06.2025 2. Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG) auf 10% im Jahr 2032 3. Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) auf 25% im Jahr 2032 4. Neue Abschreibungsregelung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG). 75% im ersten Jahr! 5. Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) auf EUR 100.000,-- 6. Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG) auf 12 Mio Euro und weitere Erleichterungen Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen umfassend über die neue steuerlichen "Födermöglichkeiten" bzw. Gestaltungen!Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.
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