EU-Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmung

Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer diskriminierenden Bestimmung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbSchStG) erhoben.

 

Nach § 16 ErbSchStG wird im Inland Ansässigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Eine solche Bestimmung könnte im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche