01.01.2013 - neue EU-Steuer-Richtlinie verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Am 01.01.2013 tritt die neue EU-Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU ("Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung") in Kraft. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Amtshilfe-Richtlinie aus dem Jahr 1977, die als von der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte überholt angesehen wurde. Die EU-Kommission hebt besonders hervor, dass mit der Richtlinie das Bankgeheimnis in der EU faktisch abgeschafft wurde. Keine Staat kann Auskünfte andere EU-Länder mit dem Argument ablehnen, dass die erbetenen Informationen nicht beschafft werden könnten, da sie "nur" dem jeweiligen Kreditinstitut vorlägen.

 

Im Mittelpunkt der neue Richtlinie steht der verbesserte Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzanzbehörden der EU-Staaten und die gegenseitige Unterstützung im Verwaltungsbereich. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass Finanzbeamte anderer EU-Staaten bei amtlichen Prüfungen oder Untersuchungen anwesend sein dürfen.

In Deutschland wird die Richtlinie durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) umgesetzt, das vormalige EG-Amtshilfegesetz wird dann gegenstandslos.

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