GmbH-Geschäftsführer haftet bei unterlassener Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet (straf- und zivilrechtlich) persönlich nicht nur, wenn er eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung abgibt, sondern auch dann, wenn er eine falsche Umsatszteuervoranmeldung nicht rechtzeitig korrigiert.

 

Das Finanzgericht München hat einen GmbH-Geschäftsführer zur persönlichen Haftung für DM 280.000 verurteilt, weil dieser sich zwei Jahre Zeit gelassen hatte eine falsche Umsatsteuervoranmeldung zu korrigieren: Die GmbH hatte im Jahr 2000 Vorsteuer in Höhe von DM 280.000 aus Rechnungen für Lizenzen gezogen. Die Rechnung selbst hatte die GmbH jedoch nie beglichen, weil die Geschäftsbeziehung zu dem Rechnungssteller kurz danach wegen "Täuschung" gekündigt wurde. Denn der Rechnungssteller war entgegen seiner Angaben nicht Inhaber der Lizenzen.

 

Die GmbH hätte spätestens nach der Kündigung der Geschäftsbeziehung die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren müssen. Der GmbH-Geschäftsführer hat diese jedoch unterlassen, weil ihm bewusst war, dass die GmbH in diesem Fall die DM 280.000,-- umgehend an das Finanzamt hätte zurückzahlen müssen. Erst 2003 nahm er die Korrektur vor - die GmbH konnten die Umsatzsteuer jedoch nicht  mehr zurückzahlen, da sie in die Insolvenz ging. Das Finanzamt nahm daher den GmbH-Geschäftsführer in Haftung für den noch ausstehenden Betrag.

Neues Steuerabkommen mit Liechtenstein tritt in Kraft

Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 19.12.2012 kann das neue Doppelbesteuerungsabekommen ("Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen") zwischen Liechtenstein und Deutschland zum 01.01.2013 in Kraft treten.

 

Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich sehr stark an dem Musterabkommen der OECD. Bereits 2009 hatten die beiden Staaten ein Abkommen betreffend den Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen, welches 2010 in Kraft getreten ist. In Folge dieses Abkommens hatten sich damals bereits einige liechtensteinische Banken von ihrem Treuhandgeschäften getrennt.

Das ab 2013 geltende Doppelbesteuerungsabkommen kann nun als Ergänzung zu dem Informationsaustauschabkommen angesehen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält zum Beispiel auch Regelung über die gegenseitige Hilfe bei der Vornahme von amtlichen Zustellung und Eintreibung von Steuern im jeweils anderen Staat.

01.01.2013 - neue EU-Steuer-Richtlinie verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Am 01.01.2013 tritt die neue EU-Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU ("Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung") in Kraft. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Amtshilfe-Richtlinie aus dem Jahr 1977, die als von der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte überholt angesehen wurde. Die EU-Kommission hebt besonders hervor, dass mit der Richtlinie das Bankgeheimnis in der EU faktisch abgeschafft wurde. Keine Staat kann Auskünfte andere EU-Länder mit dem Argument ablehnen, dass die erbetenen Informationen nicht beschafft werden könnten, da sie "nur" dem jeweiligen Kreditinstitut vorlägen.

 

Im Mittelpunkt der neue Richtlinie steht der verbesserte Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzanzbehörden der EU-Staaten und die gegenseitige Unterstützung im Verwaltungsbereich. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass Finanzbeamte anderer EU-Staaten bei amtlichen Prüfungen oder Untersuchungen anwesend sein dürfen.

In Deutschland wird die Richtlinie durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) umgesetzt, das vormalige EG-Amtshilfegesetz wird dann gegenstandslos.

Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert!

Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz ist endgültig gescheitert!

 

Nach der Ablehnung des Abkommens im Bundesrat, lehnte nun auch der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2012 das Abkommen ab. Damit haben sich sämtliche Hoffnungen auf eine endgülte und unkomplizierte Erledigung aller über die Schweiz abgewickelten Steuerhinterziehungen zerschlagen.

Die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften dürften in den kommenden Monaten noch stärker als bisher auf sogenannte Daten-CDs zurückgreifen, um neue Ermittlungen gegen deutsche Kunden einzuleiten. Nicht übersehen werden sollte, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland aus dem Jahr 1971 mit Protokoll vom 27.10.2010 dahingehend geändert wurde, dass die Schweiz Deutschland für alle Steuerjahre ab 01.01.2011 auf konkrete Anfragen hin, Auskunft zu erteilen hat.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

BGH bestätigt EUR-50.000-Schwelle bei Vorsteuerbetrug

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Beschluss nochmals betont, dass es für die Frage, ob die EUR-50.000-Schwelle bei einer Vorsteuerhinterziehung überschritten ist, nicht auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag ankommt sondern "nur" auf die zu Unrecht geltend gemacht Vorsteuer. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag sei das rechnerische Saldo aus wahrheitsgemäßen und falschen Angaben - die wahrheitsgemäßen Angabe könnten jedoch nicht dazu führen, dass in ihrem Umfang die falschen Angaben "aufgehoben" werden.

 

Weiter hat der BGH betont, dass die serienmäßige, fortlaufende Begehnung von (Umsatzsteuer)Hinterziehungen nicht per se strafmildernd zu berücksichtigen ist: Bei der Steuerhinterziehung bestimme sich der Unwertgehalt der Tat maßgeblich nach der Höhe des Steuerschadens. Serienmäßige Steuerhinterziehung führe zu einem höheren Steuerschaden und sei daher regelmäßig strafschärfend(!) zu berücksichtigen.

 

 

Weiterlesen: BGH bestätigt EUR-50.000-Schwelle bei Vorsteuerbetrug

Steuerabkommen Schweiz: Einigungschancen im Vermittlungsausschuss sehr gering

Einen Tag bevor im Vermittlungsausschuss über diverse Steuergesetze und auch das Steuerabkommen  mit der Schweiz verhandelt/abgestimmt werde soll, werden die Einigungschance als äußert gering eingeschätzt. Die Ablehnung der von SPD und den Grünen regierten Bundesländer betrifft nicht punktuell einzelne Gesetze, sondern die Mehrzahl der Gesetzesvorschläge der Bundesregierung. Eine interne Besprechung der schwarz-gelben Koalition zur Vorbereitung der Sitzung und Abstimmen der Verhandlungsspielräume wurde mangels Erfolgsaussichten sogleich wieder abgesagt.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kanzlei darauf vorbereitet, inbesondere ab dem 13.12.2012 für kurzfristige anberaumte Beratungen zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige zur Verfügung zu stehen.

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

1 Billionen Euro Steuerschaden: EU-Kommission fordert stärkeren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen

Die EU-Kommission hat am 06.12.2012 in einem umfangreichen Bericht den EU-Mitgliedstaaten Vorschläge unterbreitet, wie die Steuerhinterziehung und die Verlagerung von Einkünften in Steueroasen verhindert werden können. Nach Ansicht der EU-Kommission beläuft sich der Steuerschaden in der EU aufgrund schädlicher Steuerpraktiken auf fast 1 Billionen Euro pro Jahr. Die Mitgliedstaaten sollten daher nicht nur ihre nationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erhöhen, sondern auch grenzüberschreitend stärker miteinander kooperieren. Die EU-Kommission betonte, dass sie insbesondere den Steueroasen (wieder) verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen werde.

Steuerabkommen Schweiz: Vermittlungsausschuss tagt am 12.12.2012 - strafbefreiende Selbstanzeigen ab dem 13.12.2012 vorausplanen

Nach der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im Bundesrat hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch, den 12.12.2012 - dies ist auch die letzte Sitzung für dieses Jahr. Da das Steuerabkommen mit der Schweiz zum 01.01.2013 in Kraft treten soll und ein Vielzahl von detailierten Regelungen des Abkommens auf dieses Datum abgestimmt sind, müsste der Vermittlungsausschuss noch 2012 seine Zustimmung erteilen, damit das Abkommen pünktlich zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Kommt es somit am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung, so ist das Abkommen in der vorliegenden Form definitiv "erledigt".

 

Nach der derzeitigen politischen Lage sieht es nicht so aus, als würde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zustande kommen. Deutsche Steuerpflichtige mit nicht erklärtem Vermögen in der Schweiz sollte sich daher darauf vorbereiten, dass sie selber aktiv werden müssen, um eine Strafbefreiung zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kanzlei darauf vorbereitet, inbesondere ab dem 13.12.2012 für kurzfristige anberaumte Beratungen zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige zur Verfügung zu stehen. Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Neue Daten-CD: Staatsanwaltschaft Bochum untersucht Stiftungen von UBS-Kunden

Laut Presseberichten überprüft die Staatsanwaltschaft Bochum derzeit eine Vielzahl von Stiftungen, die von deutschen Kunden der Schweizer UBS unterhalten werden. Die Daten zu den Stiftungen sind auf einer CD enthalten, welche Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit angekauft hat. Mit Hilfe der Stiftungen sollen die deutschen Kunden über 200 Mio Euro an Steuern hinterzogen haben - Angestellte der UBS sollen die Kunden dabei allerdings nicht unterstützt haben.

 

Deutsche Kunden, die von den Ermittlungen betroffen sein könnten, sollte sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden. Das Risiko einer Tatentdeckung steigt natürlich mit der Dauer der Ermittlungen/Nachforschungen durch die Staatsanwaltschaft, aus diesem Grund gilt es, schnell zu handeln.

 

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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