Steuerabkommen: "Abkommens-Hopping" kostet Schweiz Geld

Großbritannien hat sowohl mit Liechtenstein als auch mit der Schweiz jeweils Steuerabkommen vereinbart, welche auch die (pauschale) Nachversteuerung von verschwiegenem Vermögen ermöglichen. Das Abkommen mit Liechtenstein ermöglicht es englischen Steuerpflichtigen die Legalisierung seines weltweit undeklarierten Vermögens, wenn sich ein signifikanter Teil des Vermögens in Liechtenstein befindet. Diese Regelung im Abkommen versetzt englische Steuerpflichtige nun in die Lage auswählen, ob er zwei jeweils getrennte Legalisierungen durchführen möchte (Liechtenstein und Schweiz) oder ob er die Gesamtlösung mit Hilfe des Liechtensteiner Abkommens wählt. Für letztere Variante muss er nur den Hauptteil seines Vermögens nach Liechtenstein transferieren. Bei der Legalisierung über Liechstein zahlt der Kunde zwar weniger Steuern, jedoch muss er aus der Anonymität heraustreten. Die Legalisierung über die Schweiz bewahrt die Anonymität des Steuerpflichtigen, jedoch um den Preis einer höheren Steuerbelastung und der auf sich in der Schweiz befindlichen Vermögens begrenzten Legalisierung.

 

Da die Abkommen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben, haben Rechtsanwälte in den betroffenen Ländern bereits verschiedene Strategien für Bankkunden ausgearbeitet. In der Praxis scheint es sich abzuzeichnen, dass von den Kunden die Liechtensteiner Lösung trotz Verlust der Anonymität deutlich bevorzugt wird.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche