Umsatzsteuer/innergemeinschaftliche Lieferungen: BFH lehnt Beweislastumkehr ab

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 20.02.2013 veröffentlichten Urteil seine harte Haltung bezüglich der Nachweispflichten bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne §§ 4, 6a UStG bekräftigt.

 

Der BFH betonte ferner, dass bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung der Verkäufer/Lieferer die Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Steuerfreiheit trage. Eine Umkehr der Beweislast, wie sie sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 21.06.2012 (Rechtssachen C-801/11 und C-142/11) für die Frage des Vorsteuerabzugs im Falle von unwissentlicher Einbeziehung in Umsatzsteuerbetrügereien ergebe könne, sei abzulehnen.

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