Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht- ein wirksames Gestaltungsinstrument
- Details
- Erstellt am Montag, 05. September 2005 17:09
Das Steuerstrafrecht gibt dem Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen hat, die Möglichkeit, dennoch straffrei bzw. bußgeldfrei auszugehen durch die Erstattung einer Selbstanzeige.
Wird die Selbstanzeige in der vorgeschriebenen Form ordnungsgemäß erstattet und liegen keine Ausschlusstatbestände vor, bei denen Straffreiheit ausnahmsweise nicht eintritt, dann muss der Steuerpflichtige keine Sanktionen seitens des Staates befürchten – vorausgesetzt, dass er gleichzeitig die hinterzogene oder verkürzte Steuer nachzahlt. Doch Vorsicht: hat der Steuerpflichtige den Tatbestand der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß begangen, führt eine Selbstanzeige nicht zur Strafbefreiung. Denn dann liegt im Sinne des Gesetzes ein Verbrechenstatbestand mit Freiheitsstrafenandrohung von einem bis zehn Jahren vor. Hier kann der Steuerpflichtige mit einer Selbstanzeige „nur noch“ Strafminderung im Rahmen einer Freiheitsstrafe vom drei Monaten bis fünf Jahren erlangen. Deshalb: Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist der Rat eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. eines Steuerstrafverteidigers unbedingt erforderlich.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten