Anzahl der Selbstanzeigen steigt rapide an - Steuerfahndung wertet Daten-CD aus

Die Finanzverwaltungen der Bundesländer melden, dass die Anzahl der strafbefreienden Selbstanzeigen in 2013 stark angestiegen ist. In Rheinland-Pfalz wurde in den ersten fünf Kalendermonaten bereits fast die Gesamtzahl der Selbstanzeigen aus 2012 erreicht.

 

Gleichzeitig stellen wir in unserer Kanzlei fest, dass die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen damit begonnen hat, die kürzlich angekauften Daten-CDs auszuwerten. Die CDs listen eine Reihe von deutschen Kunden Schweizer Bankhäuser mit ihren jeweiligen Kontoständen auf. Die Daten gehen teilweise bis in das Jahr 2002 zurück. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich darüber im Klaren sein, dass es für eine strafbefreiende Selbstanzeige dann zu spät ist, wenn die Steuerfahndung Durchsuchungsmaßnahmen vornimmt.

 

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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