BFH: Nutzung spanischer Ferienimmoblie kann extreme Steuerlast in Deutschland auslösen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass die Nutzung einer spanischen Immobilien in bestimmten Fällen extreme Steuerlasten in Deutschland auslösen kann.

 

Deutsche Steuerpflichtige erwerben in Spanien (Ferien)Immobilien oftmals unter "Zwischenschaltung" einer spanischen "GmbH". Auf diese Weise sollen spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern umgangen werden bzw. die Steuerpflichtigen möchten anonym bleiben.

 

Problematisch wird diese Gestaltung jedoch, wenn in der Folgezeit die Immobilien von den Steuerpflichtigen genutzt wird, ohne eine entsprechende Miete an die spanische GmbH als Eigentümerin zu zahlen bzw. wenn ein viel zu geringe Miete vereinbart und gezahlt wird. Nach deutschem Steuerrecht handelt es sich dann um eine sogenannte "verdeckte Gewinnausschüttung" der spanische GmbH an die Steuerpflichtigen. Diese Gewinnausschüttung ist im Grundsatz in Deutschland zu versteuern. Welche Mietzahlung angemessen ist, entscheidet sich nach dem Wert der Immobilie --- schnell können sich dabei aber Beträge von mehreren tausend Euro im Jahr ansammeln.

 

Soweit Sie von dieser Problematik betroffen sein könnten, sollten Sie ihre steuerliche Situation überprüfen lassen. Unsere Kanzlei berät seit Jahren Privatpersonen mit Immobilienbesitz auf dem spanischen Festland oder den Balearen. Zudem verfügen wir über deutschsprechende, spanische Korrespondenzanwälte mit Büros in den jeweiligen Großstädten (z.B. Barcelona und Mallarco).

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