Neue Steuerfalle? BFH zur Umsatzsteuerpflicht bei "privaten" Verkäufen über ebay

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann bei Verkäufen über ebay eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. In dem streitigen Fall hatte die Ehefrau über einen Zeitraum von 13 Monaten ca. 140 Pelze ihrer verstorbenen Schwiegermutter verkauft. Das Finanzamt hatte von diesen Verkäufen über eine anonyme Anzeige erfahren und die Verkaufserlöse nachträglich der Umsatzsteuer unterworfen. Die Ehefrau verweigerte die "Nachzahlung" der Umsatzsteuer mit dem Argument, dass es sich um den "privaten" Verkauf privater Vermögensgegenstände gehandelt habe. Das erstinstanzliche Finanzgericht gab der Ehefrau recht und entschied gegen das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof hob die Entscheidung auf und gab dem Finanzamt recht: Zum einen stelle der Verkauf von 140 Pelzen über einen Zeitraum von 13 Monaten eine planmäßige Teilnahme am Wirtschaftsverkehr dar und sei daher Nachhaltig im Sinne des UStG. Zum anderen sei zu beachten, dass die Ehefrau bereits als freiberufliche Finanzdienstleisterin tätig war (und damit unstrittig Unternehmerin), vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Mehrwertsteuersystem sei es sehr fraglich, ob solche Personen überhaupt noch "private" Verkäufe, welche nicht der Umsatzsteuer unterfallen vornehmen können - allenfalls wohl nur noch Verkäufe in sehr geringem Umfang.

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