EILMELDUNG: FG Niedersachsen setzt "Soli" aus

Der 7. Senat des Finanzgerichts Niedersachsen hat in einer erst heute bekannt gewordenen Entscheidung vom 22.09.2015 den Vollzug des Solidaritätszuschlages (vorläufig) ausgesetzt. Seit mehreren Jahren wird von verschiedenen Seiten die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages in Zweifel gezogen. Bereits im Jahr 2013 legte das FG Niedersachsen deshalb dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vor. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. *Trotz* des vor dem Bundesverfassungsgerichts laufenden Verfahrens, weigerten sich die Finanzämter (und auch die Finanzgerichte) von einer Erhebung des Solidaritätszuschlages abzusehen bzw. deren Vollzug auszusetzen. Hauptargument war unter anderem das Interesse des Gesamtstaates an einer geordneten Haushaltsführung, welche durch die (vorläufige) Aussetzung des Solidaritätszuschlages (Gesamtaufkommen pro Jahr ca. 13 Milliarden EUR), erheblich gefährdet wäre. Das FG Niedersachsen teilt diese Bedenken nicht bzw. nicht in dem befürchteten Ausmaß; das FG verweist insbesondere auf die derzeitigen Rekordsteuereinnahmen des Staates und die historisch niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt, welche eine günstige Refinanzierung ermöglichen.

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