Österreich: Registrierkassenpflicht ist verfassungsgemäß, da dadurch Steuerhinterziehung bekämpft wird

In Österreich ist es ab dem 01.01.2016 Pflicht, ab einem bestimmten Umsatz sämtliche Barzahlungen mit einer elektronischen Registrierkasse bzw. eines sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystems zu erfassen. Eine Modedesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Schreinerei klagten gegen diese Verpflichtung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof, da sie diese Verpflichtung als einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf freie Berufs-/Erwerbsausübung ansahen. Der Östereichische Verfassungsgerichtshof wies jedoch alle Klage ab. Der Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung sei gerechtfertigt (auch gegenüber Kleinunternehmer), da mit der Einführung der Registrierkassenpflicht die Gefahr der Steuerhinterziehung bei Bargeschäften eingedämmt werden soll. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung liege im öffentlichen Interesse. ERGÄNZUNG: Ab dem 01.01.2017 ist es in Österreich zudem vorgeschrieben, manipulationssichere Registrierkassen zu verwenden.

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