Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
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- Erstellt am Freitag, 18. Oktober 2024 09:27
Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
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- Erstellt am Donnerstag, 17. Oktober 2024 08:40
Strafrecht: Encro-Chat-Daten verwertbar?
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- Erstellt am Donnerstag, 10. März 2022 13:20
Geldwäschestrafbarkeit massiv ausgeweitet
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- Erstellt am Samstag, 13. Februar 2021 11:11
Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum neuen Personengesellschaftsrecht
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- Erstellt am Donnerstag, 21. Januar 2021 10:52
Haftung des Geschäftsführers in Corona-Zeiten
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- Erstellt am Dienstag, 22. Dezember 2020 14:38
Akteneinsichtsrechts des Gesellschafters in Zeiten von Corona
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- Erstellt am Montag, 14. Dezember 2020 18:07
NEU: GmbH-Geschäftsführer verliert Amt auch bei Teilnahme an Straftat
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- Erstellt am Freitag, 03. Januar 2020 10:35
GmbH-Geschäftsführer sofort kündbar?
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- Erstellt am Freitag, 27. September 2019 12:17
"Schwarze" Fonds: FG Düsseldorf billigt erneut Schätzungsbefugnis des Finanzamtes
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- Erstellt am Freitag, 02. Dezember 2016 10:22
Mit Urteil vom 3. November 2016 (Az. 16 K 3383/10 F) hat das Finanzgericht Düsseldorf zur Frage des Nachweises der Einkünfte bei sog. "intransparenten" Auslandsfonds Stellung genommen. Hintergrund des Rechtsstreits ist die seit 2004 für (inländische und ausländische) Investmentanteile geltende Regelung zur Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung (§ 6 des Investmentsteuergesetzes). Sie sieht eine pauschale Ermittlung der Erträge vor. Die Kläger des Verfahrens erzielten in den Streitjahren 2004 bis 2008 u.a. Erträge aus Anteilen an sog. intransparenten ("schwarzen") ausländischen Investmentfonds, welche in einem belgischen Bankdepot gehalten wurden. Die Kläger erklärten diese - nicht veröffentlichten - Fondserträge im Schätzungswege. Das Finanzamt folgte dem nicht und nahm stattdessen eine Ermittlung nach der vorgenannten Bestimmung des Investmentsteuergesetzes vor. Die Kläger machten geltend, dass die Regelung europarechtswidrig sei. Zum Nachweis ihrer Einkünfte legten sie die Jahresberichte und -abschlüsse der Fonds vor. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage der Europarechtskonformität der pauschalen Besteuerung von Erträgen aus sog. "intransparenten" Investmentfonds dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser hat mit Urteil vom 9. Oktober 2014 (Rs. C-326/12 = SIS 14 30 18) entschieden, dass die Regelung des Investmentsteuergesetzes europarechtskonform so zu verstehen sei, dass es dem Steuerpflichtigen auch bei "intransparenten" Fonds im Ausland möglich sein müsse, Unterlagen und Informationen beizubringen, um den Nachweis über die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte auf andere Weise zu führen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage nunmehr unter Berücksichtigung dieser Vorabentscheidung abgewiesen. Es fehle an den im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Mai 2016 als "Mindestanforderungen" bezeichneten Angaben. So läge insbesondere weder die Bescheinigung einer der dort genannten Personen oder Institutionen (z.B. Steuerberater) darüber vor, dass die Besteuerungsgrundlagen nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, noch ein zum jeweiligen Geschäftsjahresende gültiger Verkaufsprospekt. Die von den Klägern vorgelegten Jahresberichte und -abschlüsse genügten nicht, um das Finanzamt in die Lage zu versetzen, eine klare und genaue Prüfung vorzunehmen und die Steuer auf die fraglichen Erträge individuell zu bemessen. Die Berechnung der Kläger sei zwar nachvollziehbar und erschiene als Schätzungsgrundlage grundsätzlich durchaus geeignet. Der Bundesfinanzhof habe die Möglichkeit einer Schätzung bei unzureichenden Unterlagen jedoch nur in einem sehr engen - hier nicht eingehaltenen - Rahmen zugelassen. Weitere Ermittlungen des Gerichts oder des Finanzamts, etwa im Wege der Amtshilfe, seien nicht erforderlich. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. [Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 01.12.2016]
Advance Pricing Agreements (APAs) HK mit Deutschland ?
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- Erstellt am Freitag, 06. März 2015 08:13
Ein Advance Pricing Agreement (APA) ist eine zeitlich befristete Vereinbarung auf Anregung eines Steuerpflichtigen zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen und mehreren Steuerverwaltungen. Durch den Abschluss von APAs werden die steuerlich anzuerkennenden Verrechnungspreismethoden zwischen den betroffenen verbundenen Unternehmen oder Unternehmensteilen für einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft festgelegt.
Weiterlesen: Advance Pricing Agreements (APAs) HK mit Deutschland ?
Steuerrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige in 2015
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- Erstellt am Sonntag, 23. November 2014 17:13
Weiterlesen: Steuerrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige in 2015
Veröffentlichung: "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" von Herrn RA Sebastian Korts
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- Erstellt am Freitag, 24. Oktober 2014 09:08
Im angesehenen Boorberg Verlag ist im Oktober 2014 ein Buch zum Thema "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" erschienen. Autor des Buches ist Herr RA Sebastian Korts. Der Stellenwert des Internationalen Steuerrechts nimmt in der Anwaltspraxis und bei Steuerberatern zu. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. Insbesondere die anwaltliche Sicht findet dabei Berücksichtigung.
Alle wichtigen Aspekte des Internationalen Steuerrechts werden angesprochen, unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Mitarbeiterentsendung etc.
Das Werk eignet sich für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die einen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen. Es wird bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt.
[ISBN-Nummer: 978-3-415-05324-3]
Veröffentlichung: "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" von Herrn RA Sebastian Korts
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- Erstellt am Freitag, 24. Oktober 2014 09:08
Im angesehenen Boorberg Verlag ist im Oktober 2014 erstmals ein Buch zum Thema "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" erschienen. Autor des Buches ist Herr RA Sebastian Korts. Der Stellenwert des Internationalen Steuerrechts nimmt in der Anwaltspraxis und bei Steuerberatern zu. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. Insbesondere die anwaltliche Sicht findet dabei Berücksichtigung.
Alle wichtigen Aspekte des Internationalen Steuerrechts werden angesprochen, unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Mitarbeiterentsendung etc.
Das Werk eignet sich für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die einen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen. Es wird bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt. Im Jahr 2016 ist die mittlerweile 2. Auflage des Buches gedruckt worden.
[ISBN-Nummer: 978-3-415-05324-3]
Zahl der Selbstanzeigen nochmals stark angestiegen - Verschärfung ab 01.01.2015 wirft Schatten voraus
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- Erstellt am Dienstag, 21. Oktober 2014 08:48
Neues Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/China
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- Erstellt am Montag, 20. Oktober 2014 10:27
Ende des Bankgeheimnis in der EU
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- Erstellt am Donnerstag, 16. Oktober 2014 14:58
Europarichter kippen pauschale Besteuerung "schwarzer" Fonds
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- Erstellt am Dienstag, 14. Oktober 2014 10:28
BFH zu Leichtfertigkeit bei innergemeinschaftlicher Lieferung
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- Erstellt am Donnerstag, 11. September 2014 08:54
Entzug des Reisepasses bei hohen Steuerschulden zulässig
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- Erstellt am Freitag, 05. September 2014 10:31
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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