Zahl der Selbstanzeigen nochmals stark angestiegen - Verschärfung ab 01.01.2015 wirft Schatten voraus

Die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen ist im zweiten Jahr in Folge bundesweit erneut stark angestiegen. Im Jahr 2014 sind bis jetzt über 31000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Damit wurde die Gesamtzahl der Selbstanzeigen in 2013 (ca. 24000) schon jetzt weit übertroffen. Die meisten Selbstanzeigen wurden in Baden-Württemberg (ca. 7100), Nordrhein-Westfalen (ca. 6300) und Bayern (ca. 4600) eingereicht. Die Steigerung ist maßgeblich auf zwei Ursachen zurückzuführen: Ab dem 01.01.2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft (und die Selbstanzeige wird teurer). Ferner verfolgen insbesondere die Schweizer Banken seit Jahresbeginn einen sehr verschärften Kurs im Rahmen ihrer sogenannten "Weißgeldstrategie" und drängen Kunden sehr entschlossen zur Offenlegung ihrer bisher verschwiegenen Vermögen/Einkünfte.Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut. Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

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Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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