BAG: Arbeitnehmer haftet für fehlerhaftes Fahrtenbuch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17.10.2018 entschieden, dass ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für steuerliche Nachteile aus einem fehlerhaft geführten Fahrtenbuch haftet. Der Arbeitnehmer hatte einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. In steuerlicher Hinsicht wurde statt der 1%-Regelung auf Wunsch des AN die Fahrtenbuchmethode gewählt. Wie das Finanzamt später feststellte, wurde das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt. Das Finanzamt forderte vom Arbeitgeber daher zusätzliche Lohnsteuer auf Basis der 1%-Regelung nach. Der Arbeitgeber führte die Lohnsteuer ab und verrechnete entsprechend hohe Beträge gegen einen Abfindungsanspruch des AN. Das BAG hat diese Vorgehensweise gebilligt, insbesondere ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den AN auf eventuelle Fehler bei der Führung des Fahrtenbuches hinzuweisen. Die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuches obliegt allein dem AN.

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