EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis

Der Europäische Gerichtshof zeigt sich weiterhin sehr hart/immer härter bei Fällen von Umsatzsteuerhinterziehung: Am 24.11.2022 (C-596/21) hat der EuGH entschieden, dass in einer Lieferkette auch der 2. (steuerehrliche) Erwerber den Vorsteuerabzug verlieren kann, wenn er wusste oder HÄTTE WISSEN MÜSSEN, dass es in der Lieferkette zu einer Umsatzsteuerhinterziehung gekommen ist. Allein dies ist schon eine sehr harte Entscheidung, hinzu kommt jedoch, dass der 2. Erwerber seinen Vorsteuerabzug in voller Höhe verliert und nicht nur in Höhe des vorangegangenen Betruges. Diese sehr harte Sichtweise des EuGH hat also enorme Auswirkungen auf den Handeln über mehrere Umsatzstufen hinweg. Da die Entscheidung noch relativ neu ist, herrscht noch Unklarheit darüber, wie sich Unternehmen in mehrstufigen Lieferketten ausreichend vor Betrügern in der Lieferkette schützen können/müssen.

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