Finanzministerium will Anzahl der Kontenabfragen erheblich steigern

Wie zwischenzeitlich bekannt geworden ist, will das Bundesministerium der Finanzen die Anzahl der Kontenabfragen erheblich steigern. Die Rede ist von mehr als 1000 Abfragen pro Tag. Die Möglichkeit der Abfrage von Bankkonten durch die Finanzbehörden besteht erst seit dem 01.04.2005. Zweck solcher Abfragen ist es, verschwiegene Bankkonten festzustellen und so Schwarzgeld bzw. Steuerhinterziehungen aufzudecken. Insbesondere soll nicht erklärten Kapitalerträgen und möglichen Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften auf die Spur gekommen werden. Der Kontoabruf wurde im Zusammenhang mit der bis zum 31.03.2005 laufenden Steueramnestie eingeführt. Ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um die Verfassungswidrigkeit des Kontenabruf festzstellen scheiterte aus formalen Gründen, eine endgültige Entscheidung des BVerfG steht noch aus.

Der Kontenabruf gibt den Finanzbehörden die Möglichkeit sämtliche Bankkonten und Wertpapierdepots, die ein Steuerpflichtiger in den letzten drei Jahren besaß festzustellen. Die genaue Voraussetzungen, wann ein Kontenabruf erlaubt ist, ist im Gesetz nur unzureichend bestimmt, die genaueren Voraussetzungen regelt eine Anweisung des BMF. Das Verfahren ist derzeit aufgrund technischer Probleme noch relativ langsam, jedoch sollen bald die Möglichkeiten für einen schnellen, unkomplizierten Zugriff der Finanzämter auf die Kontendaten geschaffen werden. Gegen das Gesetz werden -zu Recht- erheblichen verfassungsrechtliche Bedenken erhoben, z.B. Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Es ist jedoch unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über diese Frage entscheiden wird.

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