US Supreme Court : Ausländische Steuerhinterziehung auch in USA strafbar!

Nach bisherigem Recht trieben die USA ausländische (hinterzogene) Steuern in ihrem Hoheitsgebiet nur dann ein, wenn ein entsprechendes Steuerabkommen mit dem ausländischen Staat bestand. Nach einer neuen Entscheidung des höchsten Gerichts der USA ist es jetzt jedoch zulässig, die Hinterziehung ausländischer Steuern auch in den USA als Betrug zu bestrafen (Pasquantino v. United States). Damit wird es für Steuerhinterzieher und deren Gehilfen sehr gefährlich US-amerikanische Gesellschaftsformen für solche rechtswidrige Zwecke zu nutzen bzw. solche rechtswidrigen Taten von/über die USA abzuwickeln.

In dem betreffenden Fall hatten drei Personen Alkohol von den USA nach Canada geschmugelt. Sie hinterzogen dadurch canadische Einfuhrsteuern/-zölle. Den Alkohl hatten sie telefonisch von New York aus in Maryland bestellt und dann von Fahrern per Auto/Lkw über die Grenze schmuggeln lassen. Die Täter wurden für diese Handlungen von einem amerikanischen Gericht wegen Betruges bestraft, ihre Beschwerde zum obersten amerikanischen Gericht wurde, allerdings nicht einstimmig, zurückgewiesen. Die Mehrheit der Richter urteilten, dass die amerikanischen Strafbestimmungen aufgrund ihrer weiten Formulierung keinen Unterschied zwischen normalem Betrug und Steuerbetrug machen. Daher sei es zulässig auch eine rechtswidrige Handlung zu Lasten eines ausländischen Staates in den USA zu bestrafen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche