Deutschland und Schweiz tauschen Fahndungsdaten aus

Das Bundeskriminalamt (BKA) und das schweizer Bundesamt für Polizei in Bern ermöglichen den gegenseitigen automatisierten Austausch von Sachfahndungsdaten. Hierfür erhält die schweizerische Polizei Zugriff auf den deutschen Sachfahndungsbestand im polizeilichen Informationssystem INPOL und die deutsche Polizei erhält den Zugriff auf den schweizerischen Sachfahndungsbestand im schweizerischen polizeilichen Informationssystem RIPOL.

Die Ermöglichung des gegenseitigen Zugriffs auf diese Daten, erfolgt in Umsetzung des Artikel 8 des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27. April 1999. Dieser Vertrag sieht eine Intensivierung des polizeilichen Informationsaustausches vor, besonders bei der Übermittlung von Fahndungsdaten. Als besondere Formen der Zusammenarbeit gelten auc gemischt besetzte Kontroll-, Observations- und Ermittlungsgruppen,Analyse- und sonstige Arbeitsgruppen (gemeinsame Einsatzformen) sowie grenzüberschreitende Fahndungsaktionen (Art. 20).

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche