Finanzämter kontrollieren Depots der letzten 10 Jahre

Der ab dem 01.04.2005 mögliche automtischen Kontenabruf ermöglicht es den Finanzämter auch Depots in der Vergangenheit festzustellen. Die Banken haben auf Anforderung der Finanzämter Übersichten per Stichtag 01.04.2003 zu erstellen. Die Banken müssen darlegen, welche Depots/Konten der Kunde zum 01.04.2003 hielt und ob ggfls. Depots/Konten in dem Zeitraum 2000 bis 2003 aufgelöst wurden. Die Finanzämter könne damit auch Konten/Depots in der Vergangenheit aufspüren. Gefährlich ist jedoch auch der Umstand, dass die Banken den Tag der Eröffnung des Depots/Kontos angeben müssen. Derjenige, dessen Depot im Jahre 2000 ff eröffnet wurde, wird sich von dem Finanzamt fragen lassen müssen, ob er in diesen Jahren nicht auch Kapitalerträge erwirtschaftet hat.

Hinzu kommt, dass die Banken zwar nur eine Aufstellung per Stichtag 01.04.2003 (zzgl. der drei Jahre) schulden, jedoch aufgrund anderer Vorschriften gehalten sind die Unterlagen für die letzten 10 Jahre aufzubewahren. Wird also eine im Jahre 2003 aufgelöstes Depot/Konto entdeckt, so kann das Finanzamt im Fall der Fälle bei der Bank die Unterlagen zurückgehend bis zum Jahr 1995 anfordern.

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