Verrechnungspreise und Steuerstrafrecht

Immer stärker rücken die grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in den Blickpunkt der Finanzbehörden. Deutschland ist diesbezüglich sehr aktiv, ist es doch (angeblich) sehr stark von Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete (u.a. aufgrund unternehmensinterner Verrechnungspreise) betroffen. In steuerlicher Hinsicht hat der Gesetzgeber schon vor einiger Zeit die Dokumentationspflichten enorm verschärft, § 90 Abs. 3 AO. Die Einhaltung der Dokumentationspflichten wird dabei vereinzelt von Finanzämter als *materielle* Steuervorschrift interpretiert. Daher könnte die unterlassene oder *falsche* Dokumentation im steuerSTRAFrechtlichen Sinne als *falsche Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen* ausgelegt werden - natürlich in erster Linie um *Druck beim Steuerpflichtigen* zu machen. Diesen Angriffspunkt für die Steuerbehörden eröffnen in erste Linie die Unternehmen, die die Verrechnungspreisproblematik zu sorglos angehen und die neue Motivationslage bei den Finanzämter/Staat auf die leichte Schulter nehmen. Nur bei einer professionellen Beratung und Dokumentation der Verrechnungspreise, können die steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkte aussen vor gelassen werden - dann muss man sich *nur* noch über die steuerlichen Problempunkte auseinandersetzen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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