Fall aus der Praxis: Globalzession führt zu Umsatzsteuerhinterziehung

Ein Fall aus unsere Praxis hat wieder einmal die Problematik von Globalzessionen und Umsatzsteuerhinterziehung aufgedeckt. In der Regel werden bei Globalzessionen zur Absicherung von Krediten oder Leasinggeschäften, die Forderungen in voller Höhe, das heisst inklusive Umsatzsteuer abgetreten. Eigentlich ist jedoch der Umsatzsteueranteil an den Fiskus abzuführen und nicht Bestandteil der Leistung. Schuldrechtlich gesehen besteht jedoch nur einer einzige (Brutto-)Forderung, so dass es auch zulässig ist, diese voll abzutreten. Fällt nun das Unternehmen in die Insolvenz, so treten die Globalzession in Kraft und die Gläubier ziehen die Forderungen inklusive der Umsatzsteuer ein. Der Fiskus geht damit also leer aus. Verschiedentlich wird nun aber von Seiten der Finanzämter versucht, den Gläubigern welche die Forderungen brutto abtreten, eine Umsatzsteuerhinterziehung anzuhängen. Hier bedarf es viel Erfahrung in steuerstrafrechtlicher Hinsicht und Kenntnis des Umsatzsteuersystems, um dieser Angriffe abzuwehren.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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