Schmiergeld und schwarze Kassen

Die Zahlung von Schmiergelder erfolgt zumeist unter der Hand (im Gegensatz zu sogenannte kick-backs). Das Geld hierfür wird nicht dem regulären Firmengeldkreislauf entnommen, sondern aus schwarzen Kassen. Den Handelnden ist dabei oftmals nicht klar, dass diese Vorgänge auch von steuerstrafrechtlicher Relevanz sind. Ferner liegt auch immer der Vorwurf der Geldwäsche nahe. Für den Empfänger des Schmiergeldes handelt es sich um eine Zuwendung, welche steuerlich zu erfassen gewesen wäre. Die Nichtangabe beim Finanzamt führt zur Steuerhinterziehung. Aber auch dem Geber sollte klar sein, dass er unter Umständen als Gehilfe zu einer Steuerhinterziehung angesehen werden kann.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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