In Deutschland tätige Banken müssen Auskunft über Konten im Ausland geben!!!

Der BFH hat am 13.12.2006 entschieden, dass Banken, die in Deutschland tätig sind, auf Anfrage der Steuerfahnundung auch die Bankkonten in ihren ausländischen Niederlassungen angeben müssen. Im dem vorliegenden Verfahren wollte die Steuerfahndung aufgrund eines Erbfalls Informationen über alle Konten des Verstorbenen bei der betreffenden Bank. Die Bank wollte jedoch nur Auskunft über die in Deutschland befindlichen Konten geben und sich nicht dazu äußern, ob der Verstorbenen bei ausländischen Niederlassungen ebenfalls Konten hatte. Die Bank legte dar, dass ihr diese Auskunft auch nach dem dortigen ausländischen Recht verboten sei. Der BFH hat dies zurückgewiesen und die Bank zur Auskunft verpflichtet. Damit besteht also nunmehr die Gefahr, dass deutsche Banken der Steuerfahndung auch über bisher nicht aufgedeckte ausländische Konten Auskunft erteilen - ein Gefahr für die Erben. (BFH vom 13.12.2006, II R 66/04)

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