Gericht verbietet *Strafkontrollen* durch Steuerfahndung
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- Erstellt am Freitag, 15. Dezember 2006 11:12
Weil sich ein Steuerpflichtiger nicht mehr an eine Art der Steuereintreibung, welche als Düsseldorfer Modell bekannt ist, beteiligen wollte, wurde sein Betrieb wiederholt von der Steuerfahndung kontrolliert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Kontrollbesuche nun jedoch verboten: *Die Kontrollmaßnahmen hätten nach Ansicht des Gerichts vielmehr allein den Zweck, die Antragstellerin wieder zur Teilnahme (...) am Düsseldorfer Modell zu bewegen. Mangels gesetzlicher Grundlage könne diese [Teilnahme] aber nicht erzwungen werden.* Das Gericht bestätigt damit unsere schon seit Jahren vertretene Ansicht, dass das Düsseldorfer Verfahren keine gesetzliche Grundlage hat und niemand zur Teilnahme an diesem Verfahren gezwungen werden kann.(FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 06.04.2006, 4V 7/06).
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