BFH weitet Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung aus!

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil die Befugnisse der Steuerfahndung zur Ermittlung ausgeweitet. Nach dem Urteil darf die Steuerfahndung auch bei Unbeteiligten weitreichende und umfassende Auskünfte verlangen, auch wenn der Dritte erwiesenermaßen an der Steuerhinterziehung nicht beteiligt ist und auch sonst nur indirekt mit dem Sachverhalt in Verbindung steht.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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