BFH weitet Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung aus!
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- Erstellt am Freitag, 02. Februar 2007 11:02
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil die Befugnisse der Steuerfahndung zur Ermittlung ausgeweitet. Nach dem Urteil darf die Steuerfahndung auch bei Unbeteiligten weitreichende und umfassende Auskünfte verlangen, auch wenn der Dritte erwiesenermaßen an der Steuerhinterziehung nicht beteiligt ist und auch sonst nur indirekt mit dem Sachverhalt in Verbindung steht.
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