BFH weitet Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung aus!
- Details
- Erstellt am Freitag, 02. Februar 2007 11:02
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil die Befugnisse der Steuerfahndung zur Ermittlung ausgeweitet. Nach dem Urteil darf die Steuerfahndung auch bei Unbeteiligten weitreichende und umfassende Auskünfte verlangen, auch wenn der Dritte erwiesenermaßen an der Steuerhinterziehung nicht beteiligt ist und auch sonst nur indirekt mit dem Sachverhalt in Verbindung steht. Ferner darf die Steuerfahndung von Dritten selbst dann vollständige Auskunft hinsichtlich aller Sachverhalte verlangen, wenn sie nur hinsichtlich einiger weniger Sachverhalte ermittelt. Es reichen also nur einige Verdachtsfälle aus, um quasi eine Rasterfahndung durchzuführen. In dem konkreten Fall wurde einigen Ärzten vorgeworfen, dass sie Verhütungsmittel eines speziellen Produzenten bei Apotheken eingekauft und dann gegen Barzahlung ohne Rechnung an Patienten weiterverkauft hätten. Die Steuerfahndung vermutete, dass alle Ärzte solche Geschäfte tätigen und verlangte von dem Hersteller des Produkts Auskunft darüber, welche Apotheken er in Deutschland mit seinem Verhütungsmittel beliefert hat. Der Hersteller verweigerte die Auskunft, da die Vorwürfe gegen einzelne Ärzte es nicht rechtfertigen würden, von ihm eine Auskunft über alle seine Lieferbeziehungen zu den ebenfalls unbeteiligten Apotheken zu verlangen. Der BFH gab jedoch der Steuerfahndung recht. Die Steuerfahndung wird nach diesem Urteil sicherlich von den ausgeweiteten Ermittlungsbefugnissen Gebrauch machen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft
- BFH: Persönliche Haftung des Steuerberaters für Steuerhinterziehung des Mandanten
- Informationen über Bankkonten im In- und Ausland
- Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft
- EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis
- Das Mindeststeuergesetz