Jahressteuergesetz 2008: Missbrauchsvorschrift geändert.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 09.11.2007 das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Neben einer Vielzahl von Änderungen wurde unter anderem auch die Missbrauchsvorschrift des § 42 der Abgabenordnung neu gefaßt. Der Absatz 1 dieses Paragraphen lautet nun:

*Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltunggewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. Ungewöhnlich ist eine Gestaltung, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch wie bei einer gewöhnlichen rechtlichen Gestaltung.*

Ursprünglich sollte die Änderung des § 42 AO zu einer Verschärfung führen. Der Bundestag hat sich jedoch der vehementen Kritik (fehlende Normenklarheit, unsichere steuerliche Verhältnisse auf Jahre hinaus) an diesem Vorhabne nicht verschließen können. Aus unserer Sicht gibt die Neufassung nun schlicht den Stand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wieder - es handelt sich also nicht um eine wirkliche Verschärfung, sondern eher um eine Präzisierung. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte diese Änderung nicht doch als Verschärfung verstehen...

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