VERLÄNGERUNG der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung!!!

Die Bundesregierung plant die strafrechtliche Verjährungfrist für Steuerhinterziehung von derzeit fünf Jahre auf 10 Jahre auszudehnen!

Ein entsprechender Passus ist im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 enthalten. Ein neu gestalteter § 376 der Abgabenordnung soll in seinem Absatz 1 wie folgt lauten: *Die Verfolgung von Steuerstraftaten verjährt in 10 Jahren.*

Die Ausdehung der Verjährung von fünf auf 10 Jahre wird zu einer erheblichen Verschärfung der in einem Steuerstrafverfahren zu erwartenden Strafe führen - denn in den allermeisten Fällen werden Steuerstraftaten über einen sehr langen Zeitraum hinweg unternommen. Die Verlängerung der Verjährung bedingt damit eine noch intensivere rechtsanwaltliche Beratung und Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren, denn es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob für die Steuerstraftat noch altes Verjährungsrecht (fünf Jahre) oder neues Verjährungsrecht gilt.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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