Bundesverfassungsgericht: Steueramnestie (StraBEG) rechtens

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Vorlageentscheidung des Finanzgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit der zwischen dem 01.01.2004 und 31.03.2005 geltenden Steueramnestie (StraBEG) zurückgewiesen. Das Finanzgericht Köln war der Ansicht, dass die (normale) Versteuerung von Kapitaleinkünften aus den Jahre 2000 bis 2002 unrechtmäßig ist, da Steuerhinterzieher, die für den gleichen Zeitraum ihre bisher verschwiegenen Kapitaleinkünfte im Rahmen der Steueramnestie nacherklärt haben, aufgrund der günstigen Regelungen der StraBEG nur einen Bruchteil dieser Kapitaleinkünfte nachversteuern mussten. Darin sah das Finanzgericht einen ungerechtfertigte Schlechterbehandlung der steuerehrlichen Steuerpflichtigen und bat daher das Bundesverfassungsgericht über diese Frage zu urteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage des Finanzgericht Köln zwar aufgrund formaler Fehler zurückgewiesen, jedoch ist der Entscheidung des BVerfG *zwischen den Zeilen* zu entnehmen, dass es in der Sache selbst auch nicht von der Ansicht des FG Köln überzeugt ist. Alle Steuerpflichtigen, die die StraBEG genutzt haben, können also beruhigt sein - ihre Erklärungen sind rechtmäßig und sie können nicht mehr belangt werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche