Neuordnung des Umsatzsteuerrechts bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen: Nachweisprobleme adé!?

Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat, in Reaktion auf verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs (-EuGH-) zur Umsatzsteuer, die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neu interpretiert. Die Neuinterpretation dürfte im Endergebnis zu Erleichterungen für die Unternehmer führen, da die bisherige strenge Ansicht der Finanzverwaltung für nicht rechtmäßig erklärt wurde.

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzte bisher voraus, dass der Unternehmer Waren in ein EU-Mitgliedsland liefert und diese Lieferung in genau bestimmter Form nachweist. Die Finanzverwaltung sah die Einhaltung der Form der Nachweisung nicht als ein *rein formelles* Problem an, sondern als eine materielle Voraussetzung der Gewährung der Steuerfreiheit. Dieser strengen Sichtweise hat der BFH jetzt jedoch eine klare Absage erteilt, nachdem der für das Umsatzsteuerrecht in letzter Instanz zuständige EuGH kürzlich zu diesen Fragen Stellung genommen hat.Unternehmen (insbesondere Autohändler), die derzeit mit der Finanzverwaltung im Streit über die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferung liegen, sollten die Auswirkungen der neuen BFH-Urteile auf ihre Fälle prüfen lassen. Unter Umständen können sogar bereits abgeschlossene Verfahren nochmals *aufgemacht* und abgeändert werden.

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